Elastische Bodenbeläge werden in der Nutztierhaltung in vielfältiger Weise eingesetzt. Sie unterscheiden sich unter anderem im Aufbau, in ihrer Weichheit und im Einsatzzweck. Ein Expertengremium hat sich im DIN-Normenausschuss „Elastomer Matten“ damit beschäftigt, eine technische Regelsetzung für diesen Bereich zu definieren. Das Ziel: einheitliche und verbindliche Standards für qualitativ hochwertige und tiergerechte Produkte.

Stallboden ist die meistgenutzte Stalleinrichtung

Der Stallboden ist in der Rinderhaltung die einzige Stalleinrichtung, die von den Tieren 24 Stunden täglich über sieben Tage die Woche genutzt wird. Elastische Stallbodenbeläge von guter Qualität fördern die Tiergesundheit und das Wohlbefinden (Gelenksgesundheit, Klauengesundheit, natürliches Tierverhalten, u.v.m). Dies bekräftigt die Relevanz technischer Regelsetzung für elastische Stallmatten.

Fehlende technische Definition von „Komfortmatte“ oder „weich, elastisch verformbar“

Sowohl in Förderprogrammen als auch in für Landwirte gesetzlich verbindlichen Verordnungen fehlten bisher technische Regeln und Formulierungen. So ist im Agrarinvestitionsförderprogramm des Bundes (AFP) für die Milchviehhaltung der Begriff „Komfortmatte“ nicht erläutert. Auch in der Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird für Kälber ein „weich oder elastisch verformbarer“ Untergrund vorgeschrieben. Weichheit und Elastizität ist nicht näher definiert.

DIN 3762 und 3763 für mehr Tierwohl und Verbraucherschutz – bereits international anerkannt

Konkret sind zwei DIN-Normen für den Einsatz elastischer Stallmatten im Lauf- und Liegebereich von Kälbern, Mastrindern und Milchkühen relevant. DIN 3763 liefert klare Anforderungen bezüglich Tiergerechtheit. Es erfolgt eine Einteilung der Weichheit in Klassen, zudem werden Mindestanforderungen für z. B. Rutschfestigkeit oder Säurebeständigkeit definiert. DIN 3763 ist bereits international anerkannt: viele Inhalte wurden in die „ISO-Norm 22941 Rubber sheets for livestock-specification“ übernommen. DIN 3762 dient dem Schutz der Tiere und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Chemikalien (PAK). Naheliegend wäre die Anwendung der Normen auch in Verordnungen und Förderprogrammen. So könnten sich Landwirte bei Investitionen an einheitlichen und verbindlichen Standards orientieren und sich damit hinsichtlich gesetzlicher Verordnungen besser absichern.

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